Seit nunmehr 8 Jahren studiere ich Philiosophie. Dabei bleibt ein gewisser Zuwachs an Wissen nicht aus. Ich bin nach wie vor mit viel Lust und Laune dabei und werde hoffentlich im
Jahr 2007 meinen Magisterabschluss machen.
Hier unten ein kurzer Proseminaressay.
Aufgabe: Stellen sie für zwei der fünf Probleme bei Nagel dar, inwiefern entweder
das objektive Bild der Wirklichkeit unvollständig oder das subjektive Bild fehlerhaft
ist:
Zunächst möchte ich mich mit der Unvollständigkeit einer objektiven Betrachtungsweise der Willensfreiheit beschäftigen.
Grundproblem einer Erörterung des Themas Willensfreiheit scheint bei Nagel der apologetische Widerspruch eines deterministischen Objektivismus mit der Folge des "Geschehens" einer Handlung und eines aktiven Handlungsvollzuges zu sein.
Der Versuch, die Willensfreiheit und die damit verbundene Handlungsfreiheit aus der externen Perspektive zu betrachten ergibt bei der Frage nach einem Beweggrund für ein wie auch immer geartetes Handeln ein Bild, welches den Beweggrund (die Motivation) nach außen verlegen
muß. Die einzige Möglichkeit des objektivistischen Beobachters ist es, das Handeln als Funktion
zu begreifen, welche sich gewissen empirisch zu gewinnenden Regelmäßigkeiten zuordnen lässt.
Dies legt ihm eine Interpretation nahe, welche davon ausgehen muß, der Mensch würde nach einem Ursache-Wirkungs-Prinzip agieren.
Grund für diese Annahme ist der auschließlich externe Blickwinkel, der eine Betrachtung aus der Sache(dem Individuum) selbst heraus nicht zuläßt.
Dem Ursache-Wirkungs-Prinzip immanent ist eine endlose Kette von weiteren Ursachen und Wirkungen, welche wiederum Ursachen und Wirkungen ihrer selbst sind. Dieser Gedanke führt uns natürlich nicht weiter, mündet aber schlußendlich in den Begriff des Determinismus,
welcher den Grundgedanken ausdrückt, der eine äußere Ursache als den Grund für eine wie
auch immer geartete Handlung des Menschen annimmt.
Der Determinismus, welcher mir als künstliches, nicht real aufrechtzuerhaltendes Konstrukt erscheint, birgt in sich mehrere Probleme, die Nagel in seinem Text benennt.
Betrachtet man Handlungen aus der deterministischen Perspektive, dann ist es unmöglich in ihnen einen besonderen Beweggrund (Motivation) aufzufinden, Handlungen erscheinen
vielmehr "normal" insofern, als das sie sich nicht signifikant von anderen Beweggründen unterscheiden lassen. (S. 104 Mitte) Eine Handlung erscheint als vom Handelnden losgelöstes Ereignis und wird somit zum Geschehen, welches nur als logische (deterministische) Folge verschiedener Auslösungsfaktoren anzusehen ist. Konsequenz dessen scheint eine
deterministisch bedingte Unvorstellbarkeit eines Handlungsvollzuges zu sein. Für einen Handlungsvollzug braucht man einen Handlungsvollziehenden, welcher nur einer subjektalen Betrachtungsweise innewohnt. Spinnt man den Faden weiter, so wird es aus deterministischer Perspektive schwierig, dem Individuum eine Form der Verantwortung zuzusprechen. Dies wirft folglicherweise ein anderes Licht auf die Frage der Schuldfähigkeit von Individuen.
Das Problem von Recht und Unrecht bzw. der Entscheidung zwischen dem "Was zu tun ist"
(S.109) und dem, "Was am besten sei"(S.109) ist meines erachtens weniger schwierig gestrickt.
Der überpersönliche Konsequentialismus beansprucht Kraft seines umfassenderen Blickwinkels Priorität (S.114) und belässt dem Individuum damit keinen Spielraum für eigene
Entscheidungen (S.109). Folge könnte sein, daß das Individuum nicht in jeder Lebenslage jenes tun könnte, was für sich selbst am besten ist. Erlaubtes und Verlangtes können nicht immer kongruent mit dem eigenen Wollen gehen. Das Individuum muß sich in solchen Fällen über die Gebote des Allgemeinwohles hinwegsetzen und für sein eigenes Recht, ich meine im Extremfall gar Überleben, eintreten. (Individuum kontra Gemeinwohl)
Das zweite Argument gegen den Konsquentialismus speist sich aus einer Mitberücksichtigung
des einzelnen Mitmenschen (Stichwort deontologische Gebote). Es führt zwar zu Handlungen,
die sich in einer konsequentialistischen Betrachtung wiederfinden ließen, also durchaus mit
ihnen kongruent gehen können, stellt aber andere Gründe dafür in den Vordergrund. Diese Sichtweise stellt eine Zwitterstellung zwischen den beiden genannten Sichweisen dar.
Was sind die Gründe für Nagels` Kompromißvorschlag, die Polarität der Perspektiven anzuerkennen und auf eine klare Lösung der Frage von Subjektivität und Objektivität zu verzichten? Wie beurteilen sie selbst seine Vorschläge mit dem Problem umzugehen?
Die Gründe für Nagels Kompromißvorschlag lassen sich in der Unvereinbarkeit der beiden Standpunkte von Subjektivität und Objektivität finden.
1. Die Objektivität reduziert die Welt auf physische Gegebenheiten, mit denen sich ein Bewußtsein nicht beschreiben läßt (Leib-Seele-Problem).
2. Der Determinismus läßt die Welt einem Ursache - Wirkungsprinzip gleich erscheinen. Handlungen sollen sich auf vorhergehende Ursachen beziehen, vernachlässigen aus dieser
Sicht aber die Annahme eines freien Willens des Individuums.
3. Eine subjektive Beschreibung des Menschen kann die kontinuierliche Existenz eines Individuums nicht erfassen. Das Problem der personellen Identität wird hier aufgeworfen.
4. Die objektive Sichtweise beansprucht Kraft ihres umfassenderen Blickwinkels Dominanz.
5. Die subjektive Sichtweise meldet Kraft der Ichwahrnehmung vehement Zweifel an.
6. Utilitaristen und Subjektivisten stoßen bei der Frage was insgesamt am besten zu tun sei
oder was zu tun sei unauflösbar aufeinander.
Reduktion im Sinne einer versuchten Objektivierung subjektiver Phänomene zur Rettung eben dieser, z. B. durch Rückführung auf physikalische Phänomene erscheint mir als Kunstgriff, der
das wirkliche Problem nicht aufzulösen vermag. Hinter dieser künstlichen Rettung erscheinen
die Probleme in gleicher Intensität. Das Ich -Bewußtsein hätte weiterhin ein Unbehagen mit dieser Handhabung.
Elimination im Sinne einer Leugnung der Subjektivität und des subjektiven Seinsempfindens
ist keine Lösung. Das Sein als ein Schein, wer auf diese absurde Idee kommt sollte einmal eine existenzialistische Nachhilfestunde besuchen. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen ich wäre nicht oder mein Empfinden des Seins wäre ein Schein. Der Gedanke selbst ist schon möglich hängt aber haltlos in der Luft.
Annexion mit Hilfe der Erfindung eines Etwas, welches objektiv beschreibbar sein soll und gleichzeitig der Platzhalter meines Ichs sein soll bringt uns auch nicht weiter. Für dieses theoretische Ich ergibt sich die gleiche Frage wie für mein tatsächliches Ich, es wird ihm nur
eine Worthülse vorgeschoben.
Eine graduelle Entpersönlichung des subjektiven Standpunktes erscheint mir da noch am gewinnbringendsten. Sie beinhaltet beide Perspektiven und nagelt den Betrachter auf keinen Standpunkt fest. Der Betrachter muß sich mit dem apologetischen Aspekt dieses Problems abfinden und ohne eine allgemeingültige Wahrheit leben können.
Es sei mir noch kurz gestattet meinen Lösungsvorschlag anzubringen.
Ich meine die Lösung liegt in einem an sich undenkbaren Vorgang, der es möglich macht beide Perspektiven auf einmal zu denken, zu der Einheit im Denken zurückzukehren. Dies ist für uns
so schwierig, da wir dualistisch organisiert sind und uns damit von der ursprünglichen Einheit
im Denken, entfernt haben.
Welche Rechtfertigung gibt Nagel für die Behauptung, Ausnahmen von allgemeinen
Bewertungen machen zu können:
a) Im Hinblick auf die persönliche Autonomie (§2)
b) Aufgrund der Ansprüche anderer (deontologisch) (§3)?
Nagel beginnt in seiner Abhandlung mit einer Gegenüberstellung des neutralen und relativen Wertes. Bezogen auf Wunsch und Erfüllung eines handelnden Individuums lassen sich diese beiden inkongruenten Handlungsmotive ableiten. Ersteres impliziert einen, von einer Handlung ableitbaren objektiven Nutzen. Dieser objektive Nutzen würde, als Handlungsmotivation genutzt zur konsquentialistischen Perspektive führen, welche den allgemeinen Nutzen einer Handlung
für die Menschheit zu seinem Dogma macht.
Demgegenüber steht der relative Wert einer Handlung. Ihr Handlungsmotiv speist sich aus
dem subjektiven Stellenwert, den der Handelnde seinem Wünschen und Streben beimißt. So entsteht die (keinesfalls zwingende) Möglichkeit in Konflikt mit dem objektiven Nutzen, einer Handlung zu geraten. Es kann sich nämlich auf zweifache Weise eine Situation darstellen, in
der das Individuum in Konflikt mit dem neutralen Wert einer Handlung gerät.
1. Die subjektiven Gründe für eine Handlung, welche zugleich in Opposition zur konsequentialsitischen Perspektive stehen, werden vom Individuum höher bewertet als der neutrale Nutzen. In einer sich so darstellenden Situation kann das Individuum beide
Sichtweisen nicht mehr zur Deckung bringen. Es wird den für sich selbst vorteilhaftesten Weg einschlagen und so das, (sicherlich erstrebenswerte) konsequentialistische Ideal untergraben.
2. Liegt in einer Handlung kein objektiv nachvollziehbarer neutraler Nutzen vor, anstattdessen jedoch ein relativer Wert für den Handelnden, so widerspricht dies ihm zwar nicht direkt, liegt indes genausowenig im notwendigen Interesse des Mitmenschen. Es ist ihm möglicherweise schlechterdings unbedeutend. Dies soll zeigen, daß ein subjektives Ziel keinesfalls in das Interesse der Allgemeinheit fallen muß, vielmehr allenfalls kann. Dergleichen Handlungen entziehen sich somit dem Zugriff der neutralen Wertigkeit.
Der zweite wichtige Einwand besteht darin, daß abgesehen von objektiv normativen Werten
wie Gesundheit, Nahrung und psychischem Wohlergehen es "keine per se unabhängigen Werte der Wunscherfüllung gibt, welche aus der unpersönlichen Perspektive noch wirksam sein müssten".(S.77 Absatzende) Vielmehr hat ein Standpunkt "erst durch den sich in ihm entäußernden Wert einen Wert".(S. 77) Anders gesagt ergeben sich normative Werte erst
durch die Konstituierung einer persönlichen Präferenz. Normative Werte können sich nicht aus sich selbst heraus konstituieren, sondern bedürfen eines Subjektes, welches zunächst einmal Wünsche hervorbringt um erst davon normative Werte abzuleiten.
Deontologische Gebote und Verbote haben einen ähnlich normativen Charakter, wie neutrale Werte, einzig ihre zugrundeliegenden Motive ergeben sich aus anderen Sachverhalten. Es ist
der Personenbezug, welcher in den normativen Einfluss ausübt; "er schränkt relative und
neutrale Ziele ein." (S.79) Die deontologische Perspektive wird damit Absolut und wirft so ähnliche Probleme auf, wie es sich mit der konsequentialistischen Perspektive verhält.
1. Die relative Perspektive wird degradiert, da es aus ihr selbst heraus betrachtet "keine Gründe geben muß, die Ansprüche anderer zu respektieren." (S.83)
2. Der Widerspruch zum Konsequentialismus ergibt sich aus der unterschiedlichen Bewertung einer Handlung. Die "Deontologen" ziehen ihre ethische Kraft aus der personenbezogenen Betrachtung einer Handlung, der persönlich verantwortlichen Tat. Im Gegensatz zum Konsequentialisten, welcher die Tat an sich bewertet. (S.81unten) Beides kann so nicht nebeneinander stehen bleiben. Einzig bietet sich die Möglichkeit die immanente Absolution zu entschärfen und so eine friedliche Koexistenz zu sichern.
Was ist der Unterschied zwischen Handlung aus Pflicht und pflichtgemäßer Handlung bei Kant?
Kant nimmt sich die Pflicht in seinen speziellen Betrachtungen vor um in Ihr, als einer Spielart des guten Willens, welche freilich gewissen "subjektiven Einschränkungen und Hindernissen"
(S. 397) obliegt, den Gehalt an möglichem inneren moralischen Wert aufzuzeigen.
Kant behauptet, die Pflicht besäße einen inneren moralischen Wert. Um diesen aber in praxi aufzuspüren muß er bereinigt werden um Handlungsmotive, welche zwar aus der Pflicht entsprungen zu sein scheinen, dennoch aber andere Gründe haben als die eines moralisch
guten Willens. Diese Handlungsmotive nennt er pflichtgemäße Gründe oder Neigungen. Sie
sind geprägt durch subjektive Bedürfnisse und Ziele.
Der Unterschied liegt also im inneren moralischen Gehalt beider Handlungsmotivationen. Was ersterem innewohnt fehlt zweiterem.
Für Handlungen ist es wichtig diesen inneren moralischen Gehalt herauszuarbeiten um
beurteilen zu können, ob jener Mensch aus gutem Willen handelt oder bloß aus eigenem
Interesse und Neigungen. Zunächst erscheint dies leicht, nämlich so lange, wie objektives
Gesetz und individuelle Neigung sich widersprechen. Schwierig wird das Unterfangen dann,
wenn Lebenssituationen auftreten, in denen eine Handlung mit dem objektiven Gesetz (Pflicht)
im Einklang steht und zugleich einer individuellen Neigung entspricht. Hier wird es schwierig
die Handlungsmotive voneinander zu trennen und so eine Aussage über den inneren
moralischen Gehalt dieser Handlung zu treffen. Um diesem Problem zu entgehen möchte
Kant jede Handlung um ihren pflichtgemäßen Anteil bereinigen, um von dem was bleibt und demnach den Gehalt an innerem moralischen Wert anzeigt, einen Rückschluss auf den handelnden Menschen möglich zu machen.
Möglich wird dies erst dann, wenn es gelingt eine Handlung in die sich aus ihr zusammensetzenden Handlungsmotive zu zerteilen und so eine klare Trennung von pflichtgemäßen Handlungen und Handlungen aus Pflicht zu schaffen.
Nach Kant gibt es nur einen kategorischen Imperativ. In welcher Weise sind seine Beispiele
(S. 422-424) ein Beweis für diese Behauptung?
Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunftserkenntnis zur philosophischen.
( Immanuel Kant)
Als uneingeschränkt gut gilt bei Kant einzig der gute Wille. Er stellt die Ausgangslage und Bedingung für das Glück eines menschlichen Individuums dar. Diese Aussage steht allerdings ohne Zusammenhang zu sonstigen Kategorien des moralischen Handelns. Es ist ein
Zirkelschluß, der sich selbst bedingt.
Ausgehend von dieser Grundlage soll der gute Wille mit dem Werkzeug der Vernunft überprüft werden. Sie allein scheint ein sinnvolles, angemessenes und zugleich naturgegebenes Werkzeug zu sein. Ihr Zweck erschöpft sich nicht in ihrer Eigenschaft als Werkzeug, vielmehr birgt sie den Zweck der Erkenntnis von gutem und moralischem Handeln in sich und ist somit ihrerseits ein Quell der Glückseligkeit. Wird sie nicht genutzt, sondern schändlich verschmäht wider vernünftiger Erkenntnis, so ist sie in der Lage Ursprung von Unglück zu sein.
Der vrernünftige und gute Wille entspringt auch der Pflicht, welche einen inneren moralischen Wert hat. Sie ist klar abzugrenzen gegenüber Formen der persönlichen Neigungen als
Motivation des Willens welche keinen inneren moralischen Wert haben. Kant nennt dieses
Handeln pflichtgemäßes Handeln. Pflichtgemäßes Handeln und Handeln aus Pflicht voneinander zu scheiden ist nicht leicht, deshalb, da beide sich vermischen können.
Das Handeln aus Pflicht ist überdies an sich wertvoll und ist deshalb unabhängig von einer
Absicht und auch dem Erfolg oder ggfs. Mißerfolg. Einzig die Handlungsmaxime als Prinzip
des Wollens und somit die Frage nach dem wie wollen, ist entscheidend. Sie ist das formell
materiale Prinzip unter wessen Licht jede Handlung betrachtet werden kann.
Hierraus lassen sich die Achtung und das Gebot ableiten. Das Gebot als allgemeingültiges objektives Gesetz und die Achtung als persönlich subjektive Handlungsmaxime. Sie sind beide
die Begleiter eines vernünftigen Wollens.
Nach Kant gibt es nur einen kategorischen Imperativ. In welcher Weise sind seine Beispiele
S. 422-424 ein Beweis für diese Behauptung?
In den einzelnen Beispielen die Kant in seiner Abhandlung anführt kommen Verfehlungen zur Sprache, die auftreten, wenn der Handelnde sein Tun nicht konsequent im Sinne des kategorischen Imperativs bis an das Ende überprüft.
Die Forderung des kategorischen Imperativs ist eindeutig: Ich muß mich selbst fragen, ob
"ich wollen könne, daß meine Handlungsmaxime zum allgemeinen Naturgesetze werde?" Der Startpunkt meines Fragens liegt also in mir selbst, soll aber nicht zu dem Denkfehler führen,
dem der Protagonist im Beispiel 1 erliegt. Er geht über den notwendigen Startpunkt seines Fragens (also sich selbst), in seinem Fragen nicht hinaus. Der Vollzug des kategorischen Imperativs verhungert auf der halben Strecke, da er nicht zuende gedacht wird. Bedingung
des kategorischen Imperativs ist eine Vernachlässigung der subjektiven Wünsche und
Neigungen zugunsten einer objektiven Übereinkunft, welche alle Betroffenen "unterschreiben" können.
Ob und inwiefern subjektive Neigungen einer Handlungsmaxime zugrunde liegen läßt sich überprüfen, indem man seine subjektive Warte verläßt und sich auf die Seite derer schlägt, die von einer Handlung betroffen wären. Kann diese Handlungsmaxime dann immer noch für mich gelten, so hat sie einen inneren moralischen Wert. Im Beispiel 4 wird durch diese Form der "Gegenprobe" eine Unhaltbarkeit dieser Position offensichtlich.
Eine andere Möglichkeit zur Überprüfung einer Handlungsmaxime ist die "immanente Probe",
wie es im Beispiel 1 ersichtlich wird. Hier kann der Protagonist aus seiner persönlichen
Perspektive schöpfend zu keinem anderen Schluß kommen als eben jenen: aus Selbstliebe sein Leben zu beenden. Die notwendige Frage zur Überprüfung muß heißen: Ist es dem Leben,
gelebt nach der Maxime der Selbstliebe, immanent eben jenes willentlich zu beenden? Schon
der Satz selbst erscheint widersinnig. Der Gehalt einer Maxime muß auf seine Kompatibilität
mit den Gesetzen, in welche sie sich betten überprüft werden.
Ich meine, die Beispiele können allerdings kein hinreichender Beweis für eine allgemeine Vorhandenheit nur eines kategorischen Imperativs darstellen. Beispiele sind ja willkürlich entnommene Fälle aus einer riesigen Grundmenge möglicher Ereignisse. Sie können präzedenzfallähnlichen Charakter haben, werden aber niemals die Allgemeingültigkeit einer
These untermauern können. Beispiele sind quasi empirisch, und können dem wissenschaftlichen Anspruch nach allgemeingültigen Aussagen nicht entsprechen. Insofern muß ein allgemeingültiger Beweis anders aufgebaut sein.
Zunächst müßten die Rahmenbedingungen abgesteckt werden:
Gültig für alle der Vernunft mächtigen Wesen. Gültig innerhalb des Raum-Zeit-Kontinuums. Gültig auf der Grundlage einer logischen Übereinkunft(Logik der Gedankengänge). Gültig auf
der Grundlage eines gemeinsamen Sprachverständnisses (Semantik).
Sodann müßte einerseits die moralische Unfehlbarkeit des einen kat. Imp. und andererseits die absolute Ausnahmslosigkeit so eines Gesetzes bewiesen werden. Denn gibt es nur einen
kat. Imp., dann muß er die beiden obengenannten Bedingungen ebenfalls erfüllen. Dies
gebietet uns die "immanente Probe". Nicht dagegen bewiesen werden muß die Möglichkeit
einer praktischen Umsetzung, denn sie manifestiert sich immer im Handelnden mit seinem individuellen Schicksal.
Meines erachtens bestehen die Probleme des kat. Imp.
1. Im unlösbaren Dissens von Subjektivität und Objektivität.
2. Im fehlenden Maßstab der moralischen Wertigkeiten. Der kat. Imp. erfordert in seiner Konsequenz ein abwägen der einzelnen moralischen Maximen gegeneinander. Hier läßt sich kein allgemeingültiger Maßstab anlegen. Nehmen wir einmal das Beispiel eines Anschlages auf A. Hitler. Ich könnte meinen, ein Anschlag wäre gerechtfertigt, da ich will, daß so wenig Menschen wie möglich weltweit gewaltsam getötet werden sollen. Ich könnte den kat. Imp. hier erfolgreich einsetzen.
Nun also habe ich mein Gewehr im Anschlag um Hitler zu töten. Jetzt erst merke ich, ich
kollidiere mit einer anderen Maxime: Ich kann unmöglich wollen, daß meine Handlung (töten)
zu einem allgemeinen Gesetze werde. Wer sagt mir nun, welche Handlungsmaxime in ihrer Wertigkeit höher anzusiedeln ist? Ich meine, der kat. Imp. kann mir an dieser Stelle keine ausreichende Hilfestellung liefern.